Befragung, Gefahrenabwehr Bedeutung

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Befragung, Gefahrenabwehr

Befragung, Gefahrenabwehr Logo #42834Mit Befragung wird im Polizeirecht ein Auskunftsersuchen der Gefahrenabwehrbehörden bezeichnet, dass nicht im Zusammenhang mit der Strafverfolgung steht. Die Befragung ist im Rahmen der Gefahrenabwehr eine der zulässigen Standardmaßnahmen (z.B. § 12 HSOG). Dabei ist zwischen der schlichten Befragung und der Befragung von Störern zu unterschei...
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